Datum | Zeit | Anlass | ||
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Fr | 12. | Feb. | verschoben | Generalversammlung |
Schiesspflicht 2020:
Aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19) ist die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee sistiert. Diese kann jedoch trotzdem freiwillig absolviert werden.
Für die Angehörigen der Armee, die ihre persönliche Waffe bei der Entlassung aus der Wehrpflicht als Eigentum behalten möchten, müssen wie die Besitzer einer Leihwaffe, die Voraussetzungen dafür trotzdem erfüllen, d.h. in den letzten 3 Jahren 2x das OP und 2x das FS absolviert haben.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche im 2021 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Schiesspflicht 2021